Entchlorung und Neutralisation
Chlorgasunfall, wie häufig kommt das denn vor?
Wir haben folgende Häufigkeit ermittelt:
Aus der Gesamtzahl der in Betrieb befindlichen
Chlorgasanlagen
(> 20.000 St. in Deutschland), der
Anzahl der von uns installierten Anlagen
der letzten 10 Jahre und der uns
im Zusammenhang mit unseren Anlagen
dokumentierten Vorfällen ergibt
sich eine Havariehäufigkeit von
> 5 % innerhalb dieser Zeit. Dies bedeutet,
dass rein statistisch
120 ±10 Chlorvorfälle pro Jahr auftreten.
Diese Zahl beinhaltet sowohl kleinere,
eher ungefährliche Havarien,
aber auch gefährliche Austritte.
Aus Sicherheitsgründen
müssen alle Chlorgaslager- und
Chlorgasdosierräume in Schwimmbädern
und Trinkwasserwerken mit einer
Chlorbeseitigungsanlage ausgerüstet
sein. Dies ist in der Regel eine
Berieselungsanlage, welche zum
Niederschlagen von ausgetretenem
Chlorgas dient. (BGR/GUV-R 108, Juni
2009 Regel „Betrieb von Bädern")
Die Beseitigung von ausgetretenem
Chlorgas durch eine Sprinkleranlage ist
auch heute noch das wirksamste und
wirtschaftlichste Verfahren, das die
Technik bietet. Der Nachteil dabei ist
der Anfall von chlorhaltigem, saurem
Sprinklerwasser. Je nach Masse des
ausgetretenen Chlorgases wird das
Sprinklerwasser mehr oder weniger
gelöstes Chlor enthalten und
eine pH-Wert-Absenkung erfahren.
Messungen des Chlorgehaltes und des
pH-Wertes von Sprinklerwasser bei
Chlorgasunfällen haben ergeben, dass
die Schwellenwerte der
Abwassereinleitungsverordnung bei Chlor
weit überschritten und beim pH-Wert
weit unterschritten werden. Deshalb
muss Sprinklerwasser entchlort und
neutralisiert werden, bevor es direkt
eingeleitet wird oder in das
öffentliche Abwassersystem abgegeben
werden darf. (Merkblättern Nr.
4.5/2-31 sowie Nr. 4.5/8 sowie DIN
19606)
Zur Desinfektion von Schwimmbecken- bzw. Trinkwasser wird Chlor eingesetzt. Um eine ausreichende Desinfektionswirkung zu erzielen, treten bei diesen Wässern entsprechend den einschlägigen Vorschriften Konzentrationen bis zu 0,3 mg/l freies Chlor vor. Diese Wässer fallen verfahrenstechnisch bedingt bei der Filterrückspülung an und müssen entsorgt werden. Entsprechend den Einleitungsbedingungen, muss auch dieses Wasser entchlort und neutralisiertwerden, um es direkt oder indirekt in das öffentliche Kanalsystem einleiten zu dürfen. Eine Einleitung von chlorhaltigem Abwasser in ein öffentliche Kläranlage ist nur möglich, sofern dies im jeweiligen Satzungsrecht geregelt ist, hängt also von der jeweiligen Kommune ab. Wenn das Abwasser aus einer Beckenentleerung über die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, darf darin kein freies Chlor mehr nachweisbar sein (abgeschlossene Chlorzehrung).Soll Filterspülwasser direkt eingeleitet werden, ist eine weitergehende Behandlung erforderlich. In jedem Fall ist für die Zustimmung zu einer Direkteinleitung eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Die genannten Konzentrationswerte sind durch eine gezielte Behandlung erreichbar. z.B. freies Chlor 0,1 mg/l . Für die Entchlorung und Neutralisation stehen einige chemische Verfahren zur Verfügung. Diese setzen jedoch aufwendige Analysenkontrollen bei der Entchlorung und Neutralisation voraus. Außerdem ist der Einsatz von und der Umgang mit gefährlichen Chemikalien notwendig und setzt somit ausgebildetes Personal voraus. Die meisten dieser Chemikalien sind darüber hinaus nicht beständig, verändern sich während der Lagerung und können daher nur unmittelbar vor dem Einsatz als wässrige Lösung hergestellt werden.
CHLORTRANSSORBER®
ist wasserrechtlich
genehmigt : 1. Regierungspräsidium
Chemnitz, Wasserrechtliche
Genehmigung,Aktenzeichen
63-8943.20:61-00/78 2. Institut für
angewandte Bau- und Bäderhygiene
L.V.H.T., Essen
CHLORTRANSSORBER®
ist eine sichere und problemlos zu
bedienende Anlage zur Entchlorung und
Neutralisation des chlorhaltigen und
sauren Wassers. Die Anlage ist
jederzeit einsatzbereit und bleibt in
ihrer Funktion unbegrenzt wirksam, was
insbesondere für ein unvorhersehbaren
Chlorgasausbruch von größerer Bedeutung
ist.
CHLORTRANSSORBER®
besteht aus einem Reaktionsbehälter mit
speziell abgestimmten Entchlorungs- und
Neutralisationskammern. Die Anlage
selbst ist in der Lage auch
Schwankungen in der Chlorkonzentration
und pH-Wert vollständig zu
kompensieren.
CHLORTRANSSORBER®
kann deshalb sowohl hochgechlortes
Sprinklerwasser als auch
Rückspülwasser, Schwallwasser oder
Wasser aus der Entleerung der Becken
behandeln.
CHLORTRANSSORBER®
ist ausschließlich mit hochwertigem
HYDRO-CHLOREX und
Neutralisationsgranulaten befüllt. Diese entsprechen
der DIN 2000 und der
Trinkwasserverordnung, sind ungiftig,
witterungsbeständig und gewährleisten
durch eine hohe Abriebsfestigkeit eine
betriebssichere und wartungsarme
Verfahrensweise.
CHLORTRANSSORBER®
steht in den Standardgrößen 2, 6 und 10
m³/h Sprinklerwasserzur Verfügung,
lässt sich aber durch entsprechende
Schichthöhe und Menge der einzelnen
Komponenten individuell auf andere
Leistungen anpassen. Anlagen bis zu 30
m³/h sind problemlos realisierbar.
CHLORTRANSSORBER®
erzielt eine sichere Entchlorung und
Neutralisation entsprechend den
einschlägigen Vorschriften. Das
behandelte Abwasser kann problemlos
direkt in Oberflächengewässer oder in
das öffentliche Abwassersystem
eingeleitet werden. Es ist pH-Neutral
und enthält lediglich wasserlösliche,
trinkwasserzugelassene Salze.
Für den Einbau des Reaktors können die vorhandenen Entwässerungsanschlüsse
genutzt werden. Entsprechend den baulichen Verhältnissen
kann der CHLORTRANSSORBER ® individuell angepasst
sowohl in den vorhandenen Betriebsräumen als auch im Erdreich
außerhalb montiert werden.
CHLORTRANSSORBER ® steht sowohl in Beton als auch in Kunststoff
zur Verfügung. Die Montage erfolgt einfach und problemlos zwischen
den Entwässerungsanschlüssen und der Kanalisation bzw.
dem Einleitungsort.
Zulassungen / Prüfzeichen
CHLORTRANSSORBER ® ist amtlich zugelassen, erhielt eine wasserrechtliche
Erlaubnis des Regierungspräsidiums Chemnitz
Reaktorkörper, DYWIDAG-Stahlbetonteile: Prüfzeichen Nr.: PA - II 2648, Institut für
Bautechnik Berlin
Reaktorkörper, Kunstoff:Fertigung ausschließlich in Fachbetrieben nach § 191 WHG
Funktionelle Prüfung: Prüfzeichen Nr.: 0196/2000, Institut für angewandte Bau- und
Bäderhygiene, L.V.H.T. Essen
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